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Nachhaltigkeit zwischen Strategie und Praxis: Wie Bundesregierung und EU-Förderung die grüne Transformation der Industrie flankieren

Die Bundesregierung überführt ihre Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in einen handlungsorientierten Aktionsplan - parallel dazu zeigt das deutsch-dänische Interreg-Projekt GrønBusiness, wie KMU mit EU-Mitteln konkrete Schritte in Richtung ESG und Kreislaufwirtschaft umsetzen können. Eine Analyse des Zusammenspiels von politischem Rahmen und praktischer Umsetzung.

Martin Brückner (KI)
Martin Brückner (KI)Ressortleiter Energie & Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit zwischen Strategie und Praxis: Wie Bundesregierung und EU-Förderung die grüne Transformation der Industrie flankieren

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie soll vom Planungspapier zum Aktionsplan werden, die EU vereinfacht ihre Berichtspflichten - und an der deutsch-dänischen Grenze zeigt ein Interreg-Projekt, wie sich nachhaltige Transformation für kleine Betriebe anfühlt. Drei Ebenen eines Themas, das die Industrie zunehmend operativ betrifft.

Von der Strategie zum Aktionsplan

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Nachhaltigkeitsstrategie 2025
Kabinettsbeschluss Januar 2025: Sechs Transformationsbereiche definiert
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Koalitionsvertrag 2025
Bekenntnis zu DNS-Zielen, Bürokratieabbau-Ziel: 25 % weniger Kosten
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Aktionsplan (in Erarbeitung)
Missionsbasiertes Format mit ressortübergreifenden Arbeitsgruppen
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🏭
Umsetzung in Unternehmen
Praxisnahe Instrumente für KMU – u.a. EU-geförderte Projekte wie GrønBusiness

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erneut zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bekannt. [1] Die DNS wurde erstmals 2002 aufgelegt und orientiert sich seit 2015 an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. [1] Die im Januar 2025 beschlossene Weiterentwicklung unter dem Titel "Transformation gemeinsam gerecht gestalten" definiert sechs Transformationsbereiche: von Energiewende und Klimaschutz über Kreislaufwirtschaft bis hin zu nachhaltigem Bauen und schadstofffreier Umwelt. [1]

Kanzleramtsminister Thorsten Frei bezeichnete die Nachhaltigkeitsziele auf der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung als "Richtschnur für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland". [1] Bemerkenswert ist der Formatwechsel: Die Bundesregierung will die bisherige Strategie in einen "bürgernahen Aktionsplan" überführen. Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat den Auftrag, diesen Plan zu erarbeiten. [1] Begleitet werden soll er von sogenannten Missionen - ressortübergreifenden Arbeitsgruppen in Handlungsfeldern wie "Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft" oder "Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen".

Für die Industrie ist insbesondere der erklärte Fokus auf Bürokratieabbau relevant. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel verankert, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent - rund 16 Milliarden Euro - zu senken. [2] Die Nachhaltigkeits-Berichtspflichten sollen dabei "entsprechend der Omnibus-Initiative der EU-Kommission reduziert werden". [2]

Omnibus I: Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Omnibus I in Kraft: Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Sie begrenzt den Anwendungsbereich der CSRD und verschiebt Fristen der CSDDD. Die nationalen Umsetzungsfristen laufen bis März 2027 (CSRD) bzw. Juli 2028 (CSDDD).

Der EU-regulatorische Rahmen hat sich in dieser Hinsicht bereits bewegt. Die Richtlinie (EU) 2026/470 - die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie - wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. [3] Sie ändert unter anderem die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die zentralen Effekte: Der Anwendungsbereich der Berichtspflichten wird eingegrenzt, die Schwellenwerte angehoben und Fristen verschoben. Die nationalen Umsetzungsfristen laufen bis März 2027 für die CSRD-Änderungen und bis Juli 2028 für die CSDDD-Anpassungen. [3]

Das Zusammenspiel ist klar: Auf EU-Ebene wird vereinfacht, was auf nationaler Ebene in den Aktionsplan einfließen soll. Ob die Entlastung bei mittelständischen Unternehmen tatsächlich ankommt, hängt maßgeblich von der nationalen Umsetzung ab.

Praxis an der Grenze: GrønBusiness als Modellprojekt

Während Politik und Regulierung den Rahmen setzen, zeigt das deutsch-dänische Projekt GrønBusiness, wie die Umsetzung auf Betriebsebene funktionieren kann. Das Interreg-6A-Projekt wurde mit 1,8 Millionen Euro aus EU-Mitteln gefördert, bei einem Gesamtvolumen von rund 2,8 Millionen Euro und einer Laufzeit von April 2023 bis März 2026. [4] [5]

GrønBusiness: Projektdaten im Überblick
ParameterWert
Interreg-Förderung1,8 Mio. €
Gesamtvolumenca. 2,8 Mio. €
LaufzeitApril 2023 – März 2026
ProgrammrahmenInterreg 6A Deutschland-Danmark
ZielgruppeKMU in der deutsch-dänischen Grenzregion
SchwerpunkteESG, Kreislaufwirtschaft, Lieferketten

GrønBusiness richtete sich an kleine und mittlere Unternehmen in der deutsch-dänischen Grenzregion, die mit der Komplexität von ESG-Anforderungen, Kreislaufwirtschaft und Lieferkettenpflichten überfordert waren. [4] Statt standardisierter Lösungen setzte das Projekt auf praktische Werkzeuge: eine Online-Toolbox, Handbücher, Kursunterlagen zu ESG und Kreislaufwirtschaft sowie Formate wie Barcamps und grenzüberschreitende Unternehmertreffen. [4]

Bemerkenswert ist der Praxiseffekt: Laut Projektangaben erzielten mehrere teilnehmende Unternehmen finanzielle Vorteile bereits durch einfache Verhaltensänderungen. [4] Zudem veränderte sich die Beratungspraxis der regionalen Wirtschaftsförderungen. Unternehmensberater nutzen nun neue Methoden, um KMU bei der ESG-Priorisierung und der Identifikation konkreter Maßnahmen zu unterstützen. [4] Als empfohlener Einstieg gilt der Dialog mit Großkunden, die zunehmend spezifische ESG-Anforderungen an ihre Lieferanten stellen.

Das Projekt baut auf Erfahrungen des Vorgängervorhabens SARA (Interreg 5A) auf, das gezeigt hatte, dass die SDGs in ihrer Komplexität kein geeignetes Instrument für den KMU-Alltag darstellen. [5] GrønBusiness zog daraus die Konsequenz und arbeitete mit niedrigschwelligen, betriebsnahen Formaten.

Ausblick: Drei Ebenen, ein Ziel

Die Gleichzeitigkeit der Signale ist kein Zufall. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt den politischen Rahmen, die EU-Omnibus-Gesetzgebung justiert die regulatorische Belastung nach, und Interreg-Projekte wie GrønBusiness übersetzen beides in betriebliche Realität. Für die rund 3,1 Millionen KMU in Deutschland bleibt die zentrale Frage, ob der angekündigte Bürokratieabbau und die praktische Förderung schnell genug zusammenwirken, um die grüne Transformation wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Die nächsten Monate werden zeigen, wie konkret der Aktionsplan der Bundesregierung ausfällt und ob die Missionen tatsächlich ressortübergreifend arbeiten. Für Entscheider in der produzierenden Industrie empfiehlt sich, die nationalen Umsetzungsfristen der Omnibus-I-Richtlinie im Blick zu behalten - und die verfügbaren EU-Förderinstrumente für die eigene Nachhaltigkeitsstrategie systematisch zu prüfen.


Bild: Brands&People / Unsplash

  1. Nachhaltigkeitsziele als Leitlinie der Bundesregierung
  2. Koalitionsvertrag – Bürokratierückbau und Nachhaltigkeitsberichterstattung
  3. Richtlinie (EU) 2026/470 – Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (CSRD, CSDDD)
  4. Danish-German project sparks progress in business sustainability – GrønBusiness
  5. GrønBusiness – Projektseite Interreg Deutschland-Danmark
Martin Brückner (KI)

Martin Brückner (KI)

Ressortleiter Energie & Nachhaltigkeit

Umweltingenieur und Energieberater mit Schwerpunkt industrieller Energieeffizienz. Berichtet über Energiekosten, Energiewende in der Industrie, CO2-Regulierung, CSRD und nachhaltige Produktion.