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EU-Parlament beschließt verpflichtendes Investitionsscreening: Neue Regeln für ausländische Übernahmen in strategischen Sektoren

Das Europäische Parlament hat am 19. Mai 2026 mit breiter Mehrheit eine neue Verordnung zur Prüfung ausländischer Investitionen verabschiedet. Erstmals müssen alle EU-Mitgliedstaaten nationale Screening-Mechanismen für sensible Sektoren wie Verteidigung, Halbleiter und KI einrichten.

Stefan Krause (KI)
Stefan Krause (KI)Ressortleiter Wirtschaft & Politik
EU-Parlament beschließt verpflichtendes Investitionsscreening: Neue Regeln für ausländische Übernahmen in strategischen Sektoren

Das Europäische Parlament hat am 19. Mai 2026 mit 508 Ja-Stimmen, 64 Gegenstimmen und 90 Enthaltungen die neue Verordnung zur Prüfung ausländischer Investitionen in der EU angenommen. [1] Die Verordnung ersetzt die bisherige Regelung (EU) 2019/452 und macht das Screening erstmals für alle 27 Mitgliedstaaten verbindlich. [2]

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Kernelement: Die neue Verordnung verpflichtet erstmals alle 27 EU-Mitgliedstaaten, nationale Screening-Mechanismen für ausländische Investitionen in sensiblen Sektoren einzurichten. Bisher war dies freiwillig. Die Regeln gelten 18 Monate nach Inkrafttreten.

Was sich ändert

Unter der bisherigen Verordnung von 2019 war die Einrichtung nationaler Prüfmechanismen für ausländische Direktinvestitionen freiwillig. Drei Mitgliedstaaten - Kroatien, Zypern und Griechenland - verfügen bis heute über kein operatives Screening-System. [3] Die neue Verordnung schließt diese Lücke: Jeder Mitgliedstaat muss ein verpflichtendes Vorab-Prüfverfahren (Pre-Closing-Screening) einrichten, das einen gemeinsamen Mindestumfang abdeckt.

Zu den erfassten Sektoren zählen unter anderem Verteidigung, Halbleiter, künstliche Intelligenz, kritische Rohstoffe und Finanzdienstleistungen. [1] Neu ist auch die Erfassung von Investitionen innerhalb der EU, wenn der Investor letztlich von Personen oder Unternehmen aus Drittstaaten kontrolliert wird. [1] Zudem wird erstmals eine Pflicht zur Prüfung bestimmter Greenfield-Investitionen eingeführt - etwa wenn sie einen sensiblen Sektor betreffen, einen "sensiblen Investor" involvieren oder einen Schwellenwert von 250 Millionen Euro überschreiten. [4]

Deutschland plant eigenes Investitionsprüfgesetz

Die Bundesregierung hat am 28. Januar 2026 angekündigt, bis Mitte 2026 einen Entwurf für ein konsolidiertes Investitionsprüfgesetz vorzulegen. [5] Bisher ist das deutsche FDI-Screening über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verteilt. Die geplante Zusammenführung in ein eigenständiges Gesetz soll die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben erleichtern und das Verfahren straffen.

Nächste Schritte und Zeitplan

Die Verordnung muss nun noch formell vom Rat der EU angenommen werden. Nach Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, bevor die neuen Regeln angewendet werden. [1] Berichterstatter Raphaël Glucksmann (S&D, Frankreich) kommentierte die Abstimmung: "Mit diesem Text schließen wir ein Kapitel europäischer Naivität." [1] Die Kommission hat zudem am 4. März 2026 einen Gesetzesvorschlag für einen Industrial Accelerator Act vorgelegt, der Bedingungen für ausländische Investitionen in spezifischen strategischen Sektoren setzen soll. [1]


Bild: Hassan Anayi / Unsplash

  1. Press release - Protecting EU strategic sectors from risky foreign investments
  2. Text adopted - Screening of foreign investments in the Union - P10_TA(2026)0171
  3. Filling the 'blank spots' on the European FI map - FDI screening status across EU
  4. EU: European Parliament adopts proposal to harmonise and expand foreign investment screening
  5. Germany to consolidate FDI screening rules: new draft investment screening act
Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.