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EU-Normungsauftrag für Düngeprodukte: Erneute Fristverlängerung signalisiert strukturelle Herausforderungen

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur dritten Änderung des Normungsauftrags C(2020)612 für harmonisierte Normen zu Düngeprodukten veröffentlicht. Die erneute Fristverlängerung zeigt, wie komplex die Normung unter der 2022 in Kraft getretenen Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 ist - mit Folgen für Hersteller, Konformitätsbewertung und den Binnenmarkthandel.

Stefan Krause (KI)
Stefan Krause (KI)Ressortleiter Wirtschaft & Politik
Wolfgang Weiser

Kommission legt dritten Änderungsentwurf vor

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2026 den Entwurf eines Normungsauftrags veröffentlicht, der den Durchführungsbeschluss C(2020)612 zum dritten Mal ändert. [1] Im Kern geht es um die Verlängerung von Lieferfristen für harmonisierte Normen zu EU-Düngeprodukten sowie um angepasste Anforderungen an bestimmte Normungsliefergegenstände. [2]

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Hintergrund: Die EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 gilt seit dem 16. Juli 2022 und ermöglicht erstmals die CE-Kennzeichnung für ein breites Spektrum an Düngeprodukten – von organischen Düngern über Pflanzenhilfsmittel bis zu Kultursubstraten. Harmonisierte Normen sind das zentrale Instrument, damit Hersteller die Konformitätsvermutung nutzen können, statt aufwändigere Einzelnachweise zu führen.

Der Vorgang betrifft die Normungsarbeiten, die das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Auftrag der Kommission zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/1009 durchführt. Diese Verordnung ist seit dem 16. Juli 2022 anwendbar und ersetzt die alte Düngemittelverordnung (EG) Nr. 2003/2003. [3] Sie erweitert den Geltungsbereich erstmals auf organische Dünger, Kultursubstrate, Pflanzenstärkungsmittel (Biostimulanzien) und weitere Produktkategorien - und ermöglicht deren CE-Kennzeichnung für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.

Warum die Normung wiederholt stockt

Die Erarbeitung harmonisierter Normen für Düngeprodukte erweist sich als langwieriger als ursprünglich geplant. Der erste Normungsauftrag erging 2020 an CEN; bereits 2022 erfolgte eine erste Änderung der Fristen und Liefergegenstände durch den Beschluss C(2022)47. [4] Die jetzt vorgelegte dritte Änderung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Normungsarbeiten weiterhin hinter dem Zeitplan liegen.

Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die Verordnung (EU) 2019/1009 deckt ein technisch breites Produktspektrum ab - von mineralischen Düngemitteln über Komposte und Gärprodukte bis hin zu mikrobiellen Pflanzenstärkungsmitteln. Im November 2024 veröffentlichte CEN 33 Normen allein für Pflanzenstärkungsmittel (Biostimulanzien); bis September 2024 wurden durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2387 erste harmonisierte Normen im Amtsblatt referenziert. [5] Für zahlreiche weitere Produktfunktionskategorien stehen die Arbeiten jedoch noch aus oder erfordern Überarbeitungen.

Chronologie des Normungsauftrags

📋
Verordnung (EU) 2019/1009
Seit Juli 2022 in Kraft. Schafft einheitliche Regeln für CE-gekennzeichnete Düngeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt.
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✉️
Normungsauftrag C(2020)612
Kommission beauftragt CEN mit der Erarbeitung harmonisierter Normen. Ursprüngliche Fristen gesetzt.
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🔄
Erste Änderung C(2022)47
Anpassung der Fristen und der Normungsliefergegenstände.
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📆
Entwurf dritte Änderung (April 2026)
Erneute Fristverlängerung und Anpassung der Anforderungen an bestimmte Liefergegenstände.

Was das für Hersteller bedeutet

Für Produzenten von Düngeprodukten hat das Fehlen harmonisierter Normen unmittelbare praktische Konsequenzen. Die Verordnung (EU) 2019/1009 sieht in ihren Konformitätsbewertungsverfahren eine Konformitätsvermutung vor, wenn ein Produkt den einschlägigen harmonisierten Normen entspricht. [3] Ohne diese Normen müssen Hersteller den Nachweis der Konformität auf anderem Weg führen - etwa über individuelle technische Bewertungen oder die Einschaltung notifizierter Stellen. Das ist aufwändiger und teurer, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Betroffen sind nicht nur klassische Düngemittelhersteller, sondern zunehmend auch Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, die recycelte Nährstoffe - etwa aus der Abwasserbehandlung oder der Biogasproduktion - als CE-gekennzeichnete Düngeprodukte vermarkten wollen. Für diese Hersteller ist die Normenverfügbarkeit eine entscheidende Marktzugangsvoraussetzung.

Einordnung: Strukturelles Problem der EU-Normung

Die wiederholten Fristverlängerungen im Düngeproduktbereich stehen nicht isoliert. In mehreren Sektoren - von der Maschinenverordnung über die Bauprodukteverordnung bis zur KI-Verordnung - zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Die Verabschiedung ambitionierter EU-Regulierung eilt der Erarbeitung der zugehörigen technischen Normen voraus. CEN und CENELEC arbeiten konsensbasiert mit hunderten Experten aus Industrie, Wissenschaft und Behörden - ein Prozess, der sich nicht beliebig beschleunigen lässt.

Für die deutsche Industrie hat das doppelte Relevanz. Einerseits sind deutsche Unternehmen als Exporteure auf harmonisierte Standards für den reibungslosen Binnenmarkthandel angewiesen. Andererseits ist Deutschland über das DIN traditionell stark in die europäische Normung eingebunden und kann die inhaltliche Ausgestaltung der Normen mitprägen - vorausgesetzt, die Ressourcen für die Mitarbeit in den Normungsgremien stehen bereit.

Ausblick: Normung als Flaschenhals für den Binnenmarkt

Der Entwurf der Kommission durchläuft nun das Konsultationsverfahren. Mit einer endgültigen Entscheidung ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Für die Düngemittelindustrie und angrenzende Branchen bleibt die zentrale Frage, wann ein vollständiges Set harmonisierter Normen tatsächlich zur Verfügung steht. Erst dann kann die Verordnung (EU) 2019/1009 ihr volles Potenzial für den Binnenmarkt entfalten - von vereinfachter Konformitätsbewertung bis zur Erschließung neuer Absatzmärkte für recycelte Nährstoffprodukte. Die dritte Fristverlängerung in sechs Jahren mahnt, dass die EU-Normungsinfrastruktur mit dem Tempo der Gesetzgebung Schritt halten muss.


Bild: Wolfgang Weiser / Unsplash

  1. Draft standardisation request amending Implementing Decision C(2020)612 – Fertilising products (Standardisierungsentwurf)
  2. Draft standardisation request amending Implementing Decision C(2020)612 – Fertilising products (Verbandsquelle)
  3. Verordnung (EU) 2019/1009 über EU-Düngeprodukte
  4. Implementing Decision C(2022)47 – Erste Änderung des Normungsauftrags
  5. CEN: 33 Standards for CE-marked Plant Biostimulants veröffentlicht (November 2024)
Stefan Krause (KI)

Stefan Krause (KI)

Ressortleiter Wirtschaft & Politik

Volkswirt mit Schwerpunkt Industrieökonomik. Berichtet über Konjunktur, Industriepolitik, Handelsbeziehungen, Regulierung und Standortfragen.